Neun Dinge, die Sie tun können, damit das Grundeinkommen Realität wird: 1. Sprechen Sie über das Grundeinkommen! Viel zu viele Menschen kennen die Idee noch gar nicht. Oder sie haben schon einmal das Stichwort „bedingungsloses Grundeinkommen“ gehört, wissen aber trotzdem nicht wirklich, was das genau sein soll. Oft sind Verwechslungen im Spiel. Deshalb ist Aufklärung angesagt – und Sie können mithelfen: Verbreiten Sie die Idee! Sprechen Sie Freundinnen, Bekannte, Kolleginnen, Nachbarn und Verwandte auf das bedingungslose Grundeinkommen an! Erklären Sie, was es sein soll. Sagen Sie, warum Sie für ein Grundeinkommen sind. Fragen Sie andere Menschen, was sie tun würden, wenn für ihr Einkommen gesorgt wäre. Diskutieren Sie.
Sie wollen sich inhaltlich fit machen für Gespräche, in denen es zur Sache geht? Lesen Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen!
Sie möchten ihren Gesprächspartner_innen etwas in die Hand drücken? Ein Infoblatt zum selbst ausdrucken finden Sie hier. Wesentlich schöner ist natürlich unser Faltblatt. Gedruckte Exemplare bekommen Sie bei Matthias Pätzold oder beim Stammtisch.
2. Bestücken Sie Ihre Umwelt mit Flyern und Plakaten! Unser Faltblatt zum Grundeinkommen macht einiges her. Wenn es in Geschäften, Kneipen, Vereinsheimen, Schulen, Unis oder Einrichtungen der Beschäftigungsförderung ausliegt, wird es gelesen und mitgenommen. Holen Sie sich einen Stapel Faltblätter und bringen Sie sie unter die Leute! Gleiches gilt für unsere Plakate mit den Motiven von Jördis Heizmann. Wenn sie in öffentlichen Gebäuden, beim Bäcker oder im Gemeindezentrum hängen, werden sie gelesen und... na ja, mitgenommen... vielleicht lieber nicht? Und wenn schon. Bedeutet ja auch Weiterverbreitung, und das ist doch, was wir wollen! Aber natürlich können wir keine Verantwortung dafür übernehmen, wo Sie unser Info- und Werbematerial platzieren. Ihre Initiative, Ihre Verantwortung. Klar, oder?
Unsere Plakate und Flyer bekommen Sie in unserer Geschäftsstelle im Reisebüro Kulturtours, Bogenstraße 5 (telefonische Anfragen 040/23 55 55 93), die Faltblätter auch beim >> Stammtisch.
3. Werden Sie Mitglied im Hamburger Netzwerk Grundeinkommen! Mit Ihrer Mitgliedschaft bekennen Sie sich zum Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens, das als individueller Rechtsanspruch ohne Arbeitszwang und ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird, und hoch genug bemessen ist, um eine würdevolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist freiwillig. Mit Ihrem Beitritt verpflichten Sie sich zu nichts. Dennoch ist Ihre Mitgliedschaft eine unmittelbare Unterstützung unserer gemeinsamen Sache: Höhere Mitgliedszahlen vergrößern unser politisches Gewicht – ein großes Netzwerk lässt sich nicht ignorieren.
Hier können Sie online Ihre Mitgliedschaft erklären.
4. Spenden Sie für unsere Arbeit! Die Organisation von Veranstaltungen, der Druck von Infomaterial und die Verwirklichung politischer Aktionen kosten Geld. Wenn Sie es sich leisten können, helfen Sie uns am meisten mit einer regelmäßigen Förderung per Dauerauftrag. Ihre Spenden sind steuerabzugsfähig – wir stellen Ihnen gern eine Quittung aus.
Hier finden Sie unsere Bankverbindung und alle weiteren Informationen.
5. Netzwerken Sie im Netz! Die Idee des Grundeinkommens verbreitet sich über das Internet besser als jedes Virus. Helfen Sie mit! Wenn Sie einen Facebook-Account haben, werden Sie unser „Fan“! Das hat einen wunderbaren Schneeballeffekt. Der wirkt noch besser, wenn Sie ab und zu unsere Beiträge kommentieren oder im Forum unserer Facebook-Seite diskutieren. Auch bei MySpace freuen wir uns über neue „Freunde“ und Aktivität auf unserer Seite, und unsere Gruppe bei studiVZ und meinVZ ist auch jederzeit offen für neue Mitglieder. Als Twitter-Nutzer_in sind Sie herzlich eingeladen, uns zu folgen und unsere Beiträge zu re-twittern. Wenn Sie eine eigene Website haben, verlinken Sie unsere Seite!
Hier finden Sie eine Auswahl an Bannern.
Unsere Präsenzen im Netz: Facebook, Twitter, MySpace, studiVZ/meinVZ
6. Organisieren Sie eine Filmvorführung! Der Film-Essay „Grundeinkommen“ von Daniel Häni und Enno Schmidt steht unter einer Creative-Commons-Lizenz und ist für nicht-kommerzielle Aufführungen freigegeben. Ob in Ihrem Vereinsheim, in Ihrem Lieblingscafé oder mit einer kleinen Runde in Ihrem Wohnzimmer – der Film bietet einen guten Einstieg in das Thema und regt zum Nachdenken und Debattieren an.
Den Trailer können Sie sich hier ansehen.
Wenden Sie sich für ein Exemplar der DVD an uns. Alternativ können Sie den Film hier herunterladen [1,32GB].
7. Gehen Sie zu Veranstaltungen anderer Organisationen! Ergreifen Sie das Wort, oder kommen Sie am Rande der Veranstaltung mit den Leuten ins Gespräch. Das Grundeinkommen hat einen Zusammenhang mit vielen sozialen und politischen Themen – ob es um bessere Verteilung der Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten, Schutz vor Altersarmut oder Möglichkeiten der Studienfinanzierung geht. Nicht in dem Sinne, dass ein Grundeinkommen allein diese Probleme lösen könnte. Wohl aber in dem Sinne, dass es neue Lösungen ermöglicht. Diesen Gedanken können Sie streuen. Am besten ist es, wenn Sie auch noch ein paar Faltblätter zum Verteilen dabei haben. Und informieren Sie uns über interessante Veranstaltungen – dann können wir auf der Website und im Newsletter darauf hinweisen.
Holen Sie sich Faltblätter in unserer Geschäftsstelle oder beim Stammtisch.
Melden Sie uns Veranstaltungen per E-Mail >> Kontakt
8. Organisieren Sie einen Infostand! Wie häufig und an wie vielen Orten wir präsent sind, liegt an uns – also auch an Ihnen! Wir haben für Sie einen Leitfaden zusammengestellt, wie Sie einen Stand organisieren können. Wenn Sie ein Auto haben, geht das im Prinzip auch allein. Besser ist es natürlich, mit mehreren Mitstreiter_innen vor Ort zu sein. Wenn Sie uns rechtzeitig vorher Bescheid geben, verbreiten wir auf unserer Website und über unseren Newsletter den Aufruf, mitzumachen!
Unseren Leitfaden für Infostände finden Sie im Mitgliederbereich unter „Arbeitsmaterial“.
Melden Sie uns Ihren Infostand per E-Mail und wenden Sie sich für alle weiteren Fragen an unsere Infostand-Koordination >> Infostände
9. Engagieren Sie sich in unseren Gruppen! Es gibt viele Möglichkeiten, gemeinsam mit uns darauf hinzuwirken, dass das bedingungslose Grundeinkommen möglichst bald Realität wird. Ob Sie gern mit anderen Aktiven Veranstaltungen auf die Beine stellen, ob Sie Lust auf kreative Aktionen im öffentlichen Raum haben, ob Sie sich vorstellen können bei Infoständen mitzumachen, ob Sie gern schreiben und Lust auf redaktionelle Arbeit haben oder ob Sie eine unserer Präsenzen im so genannten Web 2.0 betreuen möchten – bestimmt ist etwas dabei, das Ihren Vorlieben entspricht.
Hier finden Sie einen Überblick über die Gruppen, in die Sie sich einbringen können.
Haben Sie eine andere Idee, was Sie fürs Grundeinkommen tun können? Tun Sie es! Und verraten Sie uns Ihre Idee! Wir freuen uns immer über Anregungen!
Das bedingungslose Grundeinkommen und ein würdevolles Leben - Interview mit Susanne Wiest
Susanne Wiest wünscht sich eine gerechtere Welt. Um ihren Beitrag dazu zu leisten, hat sie eine Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen geschrieben. Aufgrund der hohen Zahl an Unterstützern wird diese Petition der 4fachen Mutter am 8.11.2010 im Bundestag diskutiert. Zuerst erklärt uns Susanne aber, was das bedingungslose Grundeinkommen ist und erläutert, warum sie es für durchsetzbar hält.
FreiheitsliebeTeam(FL): Hi Susanne Wiest, du gehörst zu den Unterstützern des bedingungslosen Grundeinkommens. Worin siehst du dessen Vorteile?
Susanne Wiest: Das bedingungslose Grundeinkommen ist meiner Meinung nach der Kulturimpuls, der zu unserer heutigen Zeit passt. Unser heutiges Sozialsystem ist entstanden in einer Zeit, als Arbeitslosigkeit eher ein vorübergehender Zustand war. Das konnte mal passieren und dazu passte das soziale Sicherungssystem mit Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, heute Hartz4 genannt. Vollbeschäftigung, in dem Sinne, dass jeder der möchte einen Erwerbsarbeitsplatz finden kann, werden wir, meiner Meinung nach, nicht wieder erreichen. Wozu auch? Dass es weniger harte Arbeit gibt, die wir tun müssen, ist ja eigentlich erfreulich. Das Problem ist, dass viele von uns nun mit dem Erwerbsarbeitsplatz auch ihr Einkommen verloren haben. Ich finde es einen wirklichen Fortschritt und auch einen Erfolg, dass es uns gelungen ist, den Arbeitsaufwand permanent zu reduzieren. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Leistung an der viele Generationen und wir Alle beteiligt sind. Es gibt also weniger Erwerbsarbeitsplätze und das haben wir auch so gewollt. Das ist also eine ganz andere Situation. Arbeitslosigkeit ist keine Pech oder Zufall oder persönliches Unglück, Arbeitslosigkeit produzieren wir weil wir das so wollen. Schwere Arbeit erleichtern. Das war doch schon immer ein menschliches Ziel. Es erscheint mir nun grundverkehrt und unlogisch, Menschen, die aufgrund dieses Fortschritts keinen Erwerbsarbeitsplatz finden, der Ihnen ein ausreichendes Einkommen bietet, an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Wir leiden eigentlich unter einem unbedachten Aspekt dieses Fortschritts. Es ist zwar immer schön, weniger Arbeit zu haben, immer klüger zu produzieren und zu wirtschaften, aber trotzdem braucht jeder ein Einkommen. Insofern finde ich, das bedingungslose Grundeinkomen ist die logische Antwort auf die hier kurz geschilderte gesellschaftliche Realität. Arbeit ist ja nicht nur Erwerbsarbeit. Arbeit in einem weiteren Sinne gibt es genug. Familienarbeit, Arbeit in Vereinen, gesellschaftliches Engagement, freie Arbeit in der Forschung, Erziehungsarbeit, Pflege...überall fehlen Menschen. Um tätig sein zu können, brauche ich ein Einkommen.. Ein Einkommen ist die Basis für alles weitere. Das erlebe ich immer wieder, wenn ich mit heute ehrenamtlich tätigen Menschen spreche. Um ehrenamtlich tätig zu sein, muss man sich erst mal auch leisten können. Mit dem Grundeinkommen geben wir uns eine Basis ,die jeden trägt, die alle miteinbezieht. Wir sind damit freie, handlungsfähige und mündige Bürger. Und das ist ein enormer und gewaltiger Vorteil gegenüber unseren heutigen Regelungen. Wie ich dann aktiv werden möchte, wo ich mich einbringe, wieviel ich arbeite, ist meine Entscheidung. Das finde ich zeitgemäß. Die Hartz4 Bevormundung und Gängelung ist Schnee von gestern. Wer will das noch?
Für eine bessere Zukunft
FL: Manch einer bezeichnet die Idee vom Grundeinkommen als linke Träumerei, was würdest du dem entgegnen?
Susanne Wiest: Das Grundeinkommen ist eine gute Idee für unsere Zukunft. Es löst und beantwortet einige der Dauerbrennerprobleme unserer Zeit. Arbeitslosigkeit ist eigentlich ein Erfolg des technischen Fortschritts. Das Problem für uns ist die damit verbundene Einkommenslosigkeit vieler Menschen. Arbeit gibt es genug. Nur wird sie oft nicht bezahlt. Die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen erscheint mir zwingend logisch, um unsere gegenwärtigen Probleme lösen zu können. Natürlich wünsche ich mir eine Welt, ein Leben, eine Staatsform, die für uns alle eine gute Lebensbasis bietet. Nach dem eigenen Vorteil zu schielen und das Wohl der Mitmenschen und der ganzen Gruppe aus den Augen zu verlieren, erscheint mir unzeitgemäß und auch kurzsichtig. Ich denke linke Träumerei ist ein altes Totschlagargument, wenn keine anderen Argumente greifen. Grundeineinkommen ist nicht links, nicht rechts. Ich empfinde die Idee als zutiefst menschlich. Sie hat in ihrer Schlichtheit wirklich Kraft. Von außen ist sie allerdings kaum zu fassen. Nachdenken, informieren, überlegen, miteinander sprechen. Ich erfasse das Wesen der Idee erst, wenn ich mich darauf einlasse. Das ist meine Erfahrung. Mit Träumerei hat das nichts zu tun.
Das Grundeinkommen anstelle von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
FL: Würde das Grundeinkommen nicht zumindest erst einmal höhere Ausgaben des Staates erzwingen?
Susanne Wiest:Das kann ich nicht genau überblicken. Ich stelle nur fest, dass unser heutiges System enorme Kosten verursacht und viele Gelder nicht sinnvoll eingesetzt erscheinen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und dergleichen. Das Wort sagt eigentlich schon alles. Krampfhaft und mit viel Geld Arbeiten zu erfinden, finde ich geradezu peinlich. Der Staat sind wir. Wenn wir ein Grundeinkommen wollen, dann werden wir einen Weg finden, es zu realisieren. Wie hoch unser Grundeinkommen sein wird, hängt davon ab, wieviel wir in den Gemeinschaftstopf einzuzahlen bereit sind.
FL: In Deutschland gibt es sowohl bei den Grünen als auch bei den Linken Unterstützer dieser Gesellschafts-Idee. Gibt es die auch bei anderen Parteien und wo stoßt ihr auf die größte Kritik?
Susanne Wiest: Es gibt in allen Parteien Unterstützer des bedingungslosen Grundeinkommens. Und Kritik gibt es auch überall. Innerhalb und außerhalb der Parteien. Parteien spielen bei dieser Bewegung eher eine Randrolle. Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens wird von einem, breiten losen Bündnis vieler Menschen getragen. Eine Bürgerbewegung Grundeinkommen. Viele sind, wie ich auch, zum ersten mal politisch aktiv. Es kommt auf uns Bürger an.
FL: Könntest du uns Gesellschaften oder Staaten nennen die näher an der Verwirklichung eines Grundeinkommens sind und auch Gründe nennen, warum sich diese Idee in unserer Gesellschaft noch nicht durchgesetzt hat?
Susanne Wiest:Es gibt ein erfolgreiches Pilotprojekt in Namibia mit dem Ziel das Grundeinkommen landesweit einzuführen. Brasilien hat das Grundeinkommen als Ziel in der Verfassung. Ich finde die Idee breitet sich rasant aus.
Drogerie-Gründer Götz Werner macht sich für ein Grundeinkommen für alle stark. Im Interview spricht er über Hartz IV und die Menschenrechte, Faulheit als Krankheit und das magere Erbe für seine sieben Kinder.
Herr Werner, sind Sie Träumer, Visionär oder Revolutionär?
Ein guter Unternehmer ist alles drei.
Reich wurden Sie mit Ihren dm-Drogerien, bekannt als Prediger für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Idee verbreitet sich epidemisch. Wenn ich wollte, könnte ich jeden Tag irgendwo zu dem Thema sprechen.
.
Ihr erstes Buch provozierte großes Aufsehen, jetzt legen Sie nach und verlangen 1000 Euro vom Staat für jeden, vom Baby bis zum Greis. Die 1000 Euro im Monat sind eine Größenordnung, um menschenwürdig in der Gesellschaft leben zu können - eine Art soziale Flatrate, das würde die Sozialbürokratie dramatisch entlasten.
Alle anderen Sozialleistungen, Kindergeld, Rente et cetera würden im Gegenzug gestrichen?
Nein, die 1000 Euro sind die Basis. Hat jemand höhere Ansprüche, etwa durch die Rente, kriegt er die Differenz obendrauf. Die 1000 Euro gibt's in jedem Fall.
Erster Einwand: Wer soll das bezahlen? Das ist eine verfängliche, aber irrige Frage.
Mit Verlaub: 1000 Euro pro Kopf und Monat, das sind bei 82 Millionen Deutschen etwa eine Billion Euro. Woher soll das Geld kommen? Das Finanzierungsproblem stellt sich nicht. Wir alle leben nicht vom Geld, sondern von Gütern. Die richtige Frage lautet daher: Ist die Gesellschaft in der Lage, so viele Güter und Dienstleistungen zustande zu bringen, dass 82 Millionen Menschen in der Größenordnung von mindestens 1000 Euro davon leben können. Da ist die Antwort - bei einem Bruttosozialprodukt von 2500 Milliarden und Konsumausgaben von 1800 Milliarden Euro - eindeutig ja.
Das heißt: Der Staat nimmt sich die Hälfte und verteilt es gleichmäßig auf Köpfe um. Der Begriff Verteilung ist unpassend und zudem sozialistisch kontaminiert. Ich rede davon, dass den Menschen Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gewährt wird. Wer den nicht hat, der verhungert oder wird kriminell. Von alters her, schon bei den Römern, brauchte der Mensch eine Lebensgrundlage. Was früher eigener Grund und Boden war, ist heute das Grundeinkommen; das Äquivalent zum freien Mann auf freier Scholle.
Ihre Widersacher führen dagegen Apostel Paulus ins Feld: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Der Bibelspruch wird missbraucht. Paulus meinte: Wer sein Stück Grund und Boden nicht bearbeitet, soll nicht essen. Die Zeit der Selbstversorgung aber ist vorbei. Übertragen auf heute müsste es heißen: Wenn du dein Grundeinkommen nicht ausgibst, wirst du verhungern.
Die Arbeit auf der Scholle erforderte Muskelkraft und Schweiß, das Grundeinkommen verlangt gar nichts - man muss nur zum nächsten Discounter laufen und konsumieren. Richtig.
Das ist ungerecht. Warum?
Weil dann jemand anderes arbeiten muss, damit Brot und Wurst in den Supermarkt kommen. In der Realität arbeiten wir schon heute nie für uns selbst, sondern für andere - das ist die Konsumgesellschaft. Ihr Argument unterstellt, dass, wer ein Grundeinkommen erhält, nicht mehr arbeitet.
Genau. Das ist der zweite gewichtige Einwand gegen Ihre Idee. Auch dieses Argument ist wenig überprüft, wie ein Blick in die Steuerstatistik beweist: Hunderttausende Bürger haben so viel Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Kapital, dass sie nicht arbeiten müssten - sie tun es trotzdem, die sind bienenfleißig. Ist das nicht Empirie genug? Wer Augen hat, der sehe, wer Ohren hat, der höre, kann ich da nur sagen. Trotzdem begegnet mir dieser Einwand immer wieder.
Weil Lehrer und Sozialarbeiter aus Hartz-IV-Milieus berichten, wo Menschen mühsam beigebracht werden muss, morgens aufzustehen und an Arbeit auch nur zu denken. Das wäre bei Ihnen und bei mir doch nicht anders, wenn man uns triezen würde, etwas zu tun, was wir nicht wollen.
Dank der 1000 Euro vom Staat macht jeder nur noch, worauf er Lust hat? Ja. „Freiheit ist: nicht tun zu müssen, was man soll“ - dieser Satz Rousseaus wird zur neuen Regel. Das eigentlich Revolutionäre besteht im Wandel des gesellschaftliche Klimas: Mit 1000 Euro im Monat ist der Mensch von niemandem mehr abhängig, nicht von Familie, Kunde oder Arbeitgeber. Wer die Arbeit nur macht, weil er das Geld braucht, findet jeden Morgen fünf Gründe, nicht aufzustehen. Die habe ich auch, nur fällt mir noch ein sechstes Argument ein, warum ich trotzdem aufstehe: Das ist notwendig, was ich heute mache, das ist sinnvoll für die Welt, das will ich.
Nicht jeder hat so hehre Ziele. Die sind gar nicht nötig. Die Menschen können skurrile Motive haben, und sei es nur, zu den 1000 Euro etwas dazuzuverdienen, um sich eines Tages den Ferrari leisten zu können. Aber stellen Sie sich dieses erhabene Gefühl vor: Sie laufen durch die Straßen und sehen nur Menschen, die etwas tun, weil sie das aus eigenen Stücken wollen.
Trotzdem: Mit Ihrem Modell wird das Land zum großen Volksheim, der Staat sorgt für alle, niemand muss mehr etwas leisten. Nein, im Gegenteil: Gerade durch das Grundeinkommen entsteht Leistungsvermögen. Wenn ich mir keine Sorgen um meine Existenz machen muss, kann ich mich an neue Ideen wagen. Wir beide könnten sagen: Wir versuchen uns als Musiker oder als IT-Start-up, das Grundeinkommen gibt uns die Freiheit, das auszuprobieren. So schaffen wir viel mehr Risikobereitschaft, viel mehr Unternehmertum.
Sie beschwören die kreativen Kräfte, die ein Grundeinkommen freisetzt: Glauben Sie wirklich, aus den Deutschen wird ein Volk von Hölderlins, die Lyrik fabrizieren? Wenn der Weltmarkt für Gedichte so groß ist, könnten wir auch davon in Saus und Braus leben. Wenn der Weltmarkt für IT-Innovationen wächst, wird das zur Grundlage.
Im Moment sieht es so aus, als zahle die Welt eher für deutsche Autos und Maschinen. Auch die S-Klasse muss mit viel Kreativität geschaffen werden.
Was aber wird aus den dreckigen und langweiligen Jobs? Bleibt diese Arbeit liegen, wenn jeder Träumen hinterherjagt? Eine Gesellschaft hat immer drei Möglichkeiten, wenn sie will, dass Leistung generiert wird: Entweder Sie gestalten den Arbeitsplatz so, dass er attraktiv wird...
Sie zahlen höhere Löhne. Ja, oder Sie automatisieren. Wenn beides nicht klappt, bleibt nur eines: die Arbeit selbst zu machen. Wenn Sie Menschen zu Arbeiten zwingen, werden sie die Sache nicht gut machen.
Sie gehen von einem hoffnungsvollen Menschenbild aus: Jeder hat eine Idee, in der er sich verwirklichen will. Ja, unbedingt. Der Mensch hat immer die Tendenz, über sich hinauswachsen zu wollen. Diese Initiativkräfte wecken wir mit dem Grundeinkommen.
Was machen wir mit Leuten, die nicht mehr wollen als vor dem Fernseher die Füße hochlegen? Diese Menschen brauchen Sozialarbeit. Wer nichts mit sich anzufangen weiß, der ist krank.
Und von Sozialpädagogen zu heilen? Zumindest zu behandeln. Psychisch Kranke sind hilfsbedürftig wie Menschen, die nach einem Unfall querschnittgelähmt sind. Sie fallen auch der Fürsorge der Gemeinschaft anheim.
Es ist doch ein Unterschied, ob jemand krank und arbeitsunfähig ist oder schlicht faul. Faulheit ist auch eine Krankheit. Selbst wenn nicht: Niemand kann einfach sagen: Der soll verhungern, weil er faul ist.
Das wird im deutschen Sozialstaat nicht passieren. Auch wenn Sie Hartz IV als „offenen Vollzug“kritisiert haben. Dazu stehe ich. Es ist offensichtlich: Der Hartz-IV-Empfänger verliert einen Teil der Menschenrechte.
Sie übertreiben. Nein, Hartz IV verstößt gegen mehrere Artikel im Grundgesetz: Zwangsarbeit ist verboten, die freie Berufswahl garantiert, ebenso Niederlassungs- und Wohnungsfreiheit, diese Rechte schränkt Hartz IV ein, wie im offenen Strafvollzug eben. Zudem wird immer verschwiegen, dass der Hartz-IV-Empfänger weniger Transferzahlungen erhält als ein Mitglied der Mittel- und Oberschicht: Wenn Sie zweimal im Monat mit Ihrer Frau in die hochsubventionierte Oper gehen, erhalten Sie von der Gemeinschaft höhere Transferleistungen als die meisten Hartz-IV-Empfänger. Nachdem das Verfassungsgericht anerkannt hat, dass die Regelsätze ein menschenwürdiges Leben ermöglichen müssen, ist es nur noch ein kleiner Schritt in Richtung Grundeinkommen.
Wo sehen Sie Mitstreiter in der Politik für Ihre Idee? Das ist für mich keine Fragestellung. Die Politiker orientieren sich an dem Wind, der aus der Gesellschaft weht - diesen Impuls zu stärken, dafür arbeite ich. Wenn wir das Denken ändern, dann wird die Politik reagieren. Es gilt der Ausspruch von Victor Hugo: nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“
Im Moment stehen Superreiche hoch im Kurs, die ihr Vermögen stiften und damit die Welt verbessern. So ganz verstehe ich den Rummel darum nicht, das ist alter amerikanischer Lebensstil. Reich zu werden ist in Amerika keine Schande, reich zu sterben schon. Hier in Deutschland ist es gerade umgekehrt: Der Reiche muss sich zu Lebzeiten für sein Vermögen rechtfertigen. Hinterlässt er aber den Nachkommen nichts, ist es eine Schande.
Wie denken Sie in der Frage: eher deutsch oder amerikanisch? Amerikanisch.
Ihre sieben Kinder haben zu leiden, weil Sie nichts vererben? Meine Kinder leiden deswegen nicht, im Gegenteil, die werden gefördert, indem sie sich selbst beweisen müssen. Meine Unternehmensanteile habe ich in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht. Kinder haben einen Anspruch auf einen guten Start ins Leben, aber nicht darauf, dass Eltern für den lebenslangen Wohlstand ihrer Nachkommen sorgen. Da halte ich es ganz mit dem amerikanischen Pioniergeist: Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen kann jede Generation zeigen, was sie kann.
Götz Werner, 1944 geboren, eröffnet 1973 in Karlsruhe seinen ersten dm-Drogeriemarkt. Daraus wird ein Konzern mit 34.000 Mitarbeitern, 2200 Filialen und 5,2 Milliarden Euro Umsatz.
Der Gründer hat die Geschäftsführung abgegeben und sitzt heute im dm-Aufsichtsrat. Außerdem kämpft er für ein bedingungsloses Grundeinkommen. In diesen Tagen erscheint sein neues Buch (verfasst mit Adrienne Goehler): „1000 Euro für jeden. Freiheit, Gleichheit, Grundeinkommen“, Econ.
Sascha Liebermann spricht auf der undjetzt?!-Konferenz in Witten vor RückkehrerInnen von entwicklungspolitischen Freiwilligendiensten über das Bedingunslose Grundeinkommen. undjetzt-konferenz.de
"Im Ernst Klett Verlag erscheint im November ein Lehrbuch für die Sekundarstufe II unter dem Titel "politik. wirtschaft. gesellschaft - Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft". Darin werden die Thesen, die auf unserer Eingangsseite stehen, mit denen wir in 2003 begannen, für das bedingungslose Grundeinkommen zu werben, abgedruckt. Das bGE ist nun also Lehrgut geworden." http://www.grundeinkommen-bundestag.de/
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses Zeit: Montag, 08.11.2010, 13 bis 16 Uhr Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3101
Der Petitionsausschuss behandelt Petitionen zu den Themen Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens und Regelungen zum Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz in einer öffentlichen Sitzung.
In der Sitzung haben die Petenten nochmals die Möglichkeit, ihr Anliegen kurz darzustellen, um dann die Nachfragen der Ausschussmitglieder zu beantworten und zu erläutern. Für Rückfragen seitens der Abgeordneten stehen ferner Vertreter der Bundesregierung zur Verfügung. Die Sitzung wird im Internet auf http://www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen und anschließend auch im Video-on-Demand-Bereich auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt. Interessierte Zuhörer, und Medienvertreter, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030 / 227–35257, Fax: 030 /227–36053, E-Mail: vorzimmer. peta@bundestag.de) anmelden. Zur Anhörung wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Wegen der starken Besucheranfrage wird darauf hingewiesen, dass es keine Sitzplatzreservierungen gibt. Ein zusätzlicher Raum zur Live-Übertragung wird bereitgestellt. Für Medienvertreter mit Hausausweis gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages.
Deutscher Bundestag Pressezentrum · Platz der Republik 1 · 11011 Berlin (Herausgeber) Pressereferat Telefon +49-30/2 27-33918, -37171 · Fax +49-30/2 27-36192 Internet http://www.bundestag.de e-mail: pressereferat@bundestag.de
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2010 – Susanne Wiest
Öffentliche Ausschussitzung des Petitionsausschusses zur Petition von Susanne Wiest für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 1500 Euro vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal Raum 3101, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, am Montag, den 8. November 2010 um 13:00 Uhr.
Im Februar 2009 brach die Online-Petition einer Tagesmutter aus Greifswald alle Rekorde, überstieg die magische Grenze von 50 Tausend Mitunterzeichnern und brachte den Server für Online-Petitionen zum Erliegen. Auf so viel Bevölkerung war das Petitionsrecht nicht gefasst.
Am 8. November 2010 wird Susanne Wiest ihr Ersuchen vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung erläutern. Der dafür zunächst vorgesehene Europasaal war schon wenige Stunden nach Beginn der Anmeldefrist für Zuhörer ausgebucht. Es gibt mehr Bevölkerung als man denkt.
Stuttgart 21, Hartz IV Skandal und Boni auf Staatskosten – bei der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens geht es nicht gegen etwas, sondern um eine positive, realistische Vision für die Arbeit und das Leben im 21. Jahrhundert. Ein kultureller Anstoß, der über den Tellerrand blicken lässt. Es geht nicht um Forderungen oder eine weitere sozialpolitische Maßnahme, sondern um direkte Fragen und um eine Bürgerbewegung, die stetig mehr Interesse findet. Zahlreiche Veranstaltungen finden im Umfeld der Anhörung statt:
5. November, 10:00 – 11:30 Uhr Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung stellt eine aktuelle Studie über die Akzeptanz eines bedingungslosen Grundeinkommens in der deutschen Bevölkerung vor. Prof. Götz W. Werner hat diese repräsentative Befragung ermöglicht und wird bei der Veröffentlichung und bei der Diskussion im Anschluss ebenso anwesend sein wie Susanne Wiest. Die Studie beantwortet Fragen wie: Welche Auswirkungen hätte ein Grundeinkommen auf das Arbeitsangebot? Wer würde mehr, weniger oder gar nicht mehr arbeiten? Welche Auswirkungen hätte ein Grundeinkommen auf die Schwarzarbeit? Wie reagieren verschiedene Berufsgruppen, Bildungs- und Altersschichten in den verschiedenen Bundesländern auf die Idee des Grundeinkommens? Anmeldung per E-Mail erbeten. Kontaktadresse: Herbert Arthen, Arthen Kommunikation, Telefon: 0721/62514-0, Fax: 0721/62514-90, h.arthen@arthen-kommunikation.de
7. November , 12:00 Uhr "Das Fest" in den Sophiensälen Begegnungen, Buffet, Inselgespräche, Filme, Lesung von Adrienne Goehler und Götz Werner aus ihrem neuen Buch "1000 € für jeden", Hängematten, Trampoline, Aktionen,Tanz und Musik. (http://www.grundeinkommen-dasfest.de)
8. November, ab 9.30 Uhr Gemeinsames bedingungsloses Frühstück in den Sophiensälen Jeder bringt mit, was er hat, mag, gerne isst und gerne teilt und wir frühstücken gemeinsam. Dann gemeinsamer Festumzug zur Anhörung. Die Anhörung wird im Bundestagsfernsehen live übertragen. Nach der Anhörung ist Festausklang in den Sopiensälen.
Der Text der Petition: Unser Finanz- und Steuersystem ist sehr unübersichtlich geworden. Auch die Arbeitslosenquote scheint eine feste Größe geworden sein. Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten, erscheint mir die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als guter Lösungsweg. Ca. 1500€ für jeden Erwachsenen und 1000€ für jedes Kind. Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen. Eine deutliche Vereinfachung unseres komplizierten Finanzsystems erscheint mir zwingend erforderlich. Auch ginge mit dieser Veränderung ein deutlicher Bürokratieabbau, und damit eine Verwaltungskostenreduzierung, einher. Für Fragen und Interviews stehe ich soweit als möglich zur Verfügung.
Ich würde mich sehr freuen über eine vielfältige Berichterstattung in den Medien.
Kontakt: Susanne Wiest Am Hafen 8, 17493 Greifswald susiwiest@web.de
Bücher Auswahl: Einkommen für Alle, Götz W. Werner, Kippenheuer & Witsch, 2008 1000 Euro für Alle, Adrienne Goehler und Götz W. Werner, Econ 2010
Filme: Grundeinkommen – ein Kulturimpuls, DVD 100min Wir machen Demokratie, Youtube 10 min
Presse Auswahl: Artikel in der Welt, 22.9.2009 Wie die Politikdebütantin Susanne Wiest Feuer fing Artikel FAZ, 12.6.2009 Einkommen ohne zu Arbeiten Info 3, September 2009
http://www.ueber-morgen.org - Eine der spannendsten Visionen unserer Zeit ist das bedingungslose Grundeinkommen. Im Rahmen der GESPRÄCHE ÜBER MORGEN laden das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen, das Theater Kampnagel und das Kulturforum ZeitZeichen ein, über die Krise hinaus zu denken. Gemeinsam mit Ihnen und unseren Gästen erkunden wir das, was morgen kommt - in Diskussionen, Workshops, OpenSpaces und Mitmachaktionen.
SPD-Kreis Rhein-Erft fordert Grundeinkommen 10.11.10 | von Herbert Wilkens |
Der unmittelbar an Köln grenzende SPD-Kreis Rhein-Erft hat am 6.11.2010 auf einem Mitglieder-Parteitag sein Modell für ein „Solidarisches Grundeinkommen“ nach harter Diskussion mit großer Mehrheit (84%) beschlossen. Dieser Beschluss ist die Basis für eine intensivierte Arbeit innerhalb der SPD und der Gewerkschaften für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Kernelemente
•Jeder Mensch – gleich ob Mann, Frau oder Kind -, der während einer festzulegenden Mindestdauer in Deutschland legal seinen Wohnsitz hat, erhält ein Grundeinkommen.
•800 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder pro Monat gewährleisten das sozio-kulturelle Existenzminimum.
•Zusätzlich wird ein steuerfinanzierter Krankenversicherungsbeitrag gezahlt.
•Für behinderte Menschen und in der Kinder- und Jugendhilfe wird es weiterhin bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen geben müssen.
•Grundeinkommen, Bürgerversicherung und Mindestlohn ergänzen sich.
•Das Grundeinkommen soll durch eine negative Einkommensteuer finanziert und ausgezahlt werden.
•Das Solidarische Grundeinkommen soll schrittweise eingeführt werden, zunächst in der Form einer Mindestrente und einer Kindergrundsicherung.
Dieses Konzept wurde im Auftrag des Kreisvorstands von einer Kommission ausgearbeitet, an der auch die Kölner Initiative Grundeinkommen beteiligt war. Eine Beschreibung des Konzepts findet sich nicht nur in dem Beschluss, sondern auch in einer Kurzfassung, die sich als Grundlage für die Diskussion eignet. Ein Vergleich des Konzepts mit anderen Grundeinkommensmodellen ist hier (Kapitel 7.5.) nachzulesen.
Offener Umgang mit Einwänden
Bemerkenswert ist die Intensität und die Offenheit der Diskussion innerhalb der Partei. Es ist klar, dass die Idee des Grundeinkommens manchen traditionellen Vorstellungen der Sozialdemokratie auf den ersten Blick nicht zu entsprechen scheint. So wird von großen Teilen der SPD und der Gewerkschaften gefordert, Vollbeschäftigung wieder herzustellen, um die Schieflage des Systems der sozialen Sicherung zu beheben. Ein Grundeinkommen sei dann nicht mehr wichtig. Die Rhein-Erft-SPD argumentiert gerade umgekehrt: Das Solidarische Grundeinkommen kann dazu beitragen, Vollbeschäftigung zu erreichen. Auch die Frage der Arbeit als Wert an sich wird in der traditionellen Arbeitsgesellschaft bisher noch anders beurteilt als von Grundeinkommensbefürwortern. Um diese Auffassungsunterschiede wurde in der Rhein-Erft-SPD kein Bogen gemacht, sie wurden ausdiskutiert. Am Ende waren noch nicht alle Mitglieder überzeugt, aber eine satte Mehrheit.
Zu dem klaren Auftrag für ein Solidarisches Grundeinkommen hat auch beigetragen, dass dem Parteitag eine Dokumentation über die Diskussion in den Ortsvereinen vorgelegt wurde. Einige der häufigsten kritischen Einwände werden hier knapp dargestellt und entkräftet. Dabei wird auch nicht verschwiegen, dass an manchen Stellen – insbesondere bei den Modellrechnungen zur Finanzierung – noch gearbeitet werden muss.
Diese Dokumentation zu kritischen Einwänden ergänzt die frühere Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises der SPD gegen das Pamphlet der SPD-Grundwertekommission, in dem versucht wird, die Idee des Grundeinkommens zu widerlegen und zu diskreditieren (wir berichteten). Auf ihrer Homepage bietet die SPD dieses Papier ihrer eigenen Grundwertekommission nicht mehr an. Das Netzwerk Grundeinkommen hat es archiviert, weil die dort vorgetragenen Argumente für die politische Debatte typisch sind. Das Netzwerk ist in seinen „Fragen und Antworten“ gründlich darauf eingegangen.
Die Kölner Presse hat über den Parteitag und die Grundeinkommensdiskussion ausführlich berichtet: Kölnische Rundschau und Kölner Stadt-Anzeiger
Wie geht es nun weiter?
Die Grundeinkommens-Kommission der Rhein-Erft-SPD plant, ihre Arbeit fortzusetzen und die Berechnungen weiter zu präzisieren. Der Kreisvorstand kann sich nun auf das eindeutige Votum seiner Mitgliedschaft stützen, wenn er das Konzept des Solidarischen Grundeinkommens in der SPD verbreitet und sich Bündnispartner sucht. Die veraltete und widerlegte Stellungnahme der SPD-Grundwertekommission gegen das Grundeinkommen ist nicht mehr die einzige Stimme der SPD zu diesem Thema.
Jetzt kommt es darauf an, mit konkreten Maßnahmen schrittweise den Zielen des Solidarischen Grundeinkommens näher zu kommen. Dabei gibt es offensichtlich auch politische Bündnispartner.
Mit ersten Schritten kann man sofort beginnen:
•Aussetzung der Sanktionen im Vollzug des Sozialgesetzbuchs
•Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
•Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf eine Höhe, die nicht nur die materielle Existenz sichert, sondern auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht
•Einführung einer allgemeinen Kindergrundsicherung
•Einführung einer Mindestrente für alle Rentner/-innen
Europäischer Mindesteinkommensbericht stützt Forderung nach Grundeinkommen 07.12.10 | von Adeline Otto |
Am 20.Oktober 2010 wurde im Europäischen Parlament der Bericht über die Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa 2010/2039 INI beschlossen. Er liegt der Europäischen Kommission nunmehr zur Berücksichtigung im Rahmen zukünftiger Gesetzesvorhaben vor. Ein wichtiges Zeichen des Parlaments anlässlich des Europäischen Jahres im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, aber auch eine gute Nachricht für Grundeinkommensfans!
Der Bericht der portugiesischen Europaabgeordneten Ilda Figueiredo (Fraktion GUE/NGL, Kommunistische Partei Portugals), dem mit einer Mehrheit von 437 Ja- zu 162 Nein-Stimmen zugestimmt wurde, beinhaltet zwei entscheidende Forderungen:
Zum einen soll die Kommission mit einer Initiative die Mitgliedsstaaten darin unterstützen, armutsbekämpfende und teilhabesichernde Mindesteinkommen einzuführen, wobei sowohl bewährte Verfahren zu berücksichtigen sind als auch verschiedene Modelle eines „individuellen, armutsfesten Mindesteinkommens oder Grundeinkommens“ und zwar als „Maßnahme zur Armutsprävention und zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger“ (Paragraph 34).
Zum anderen werden die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert „zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden“ (Paragraph 44).
Das heißt, es gibt neben dem Aufrechterhalten des Prüfauftrages an die Kommission, der sich schon im Artikel 7 des sogenannten ‚Zimmer-Berichts’ findet, eine Forderung an die EU-Kommission, EU-Mitgliedsstaaten bei der Planung und Einführung von individuellen und armutsfesten Mindesteinkommen und/oder Grundeinkommen zu unterstützen. Zudem werden auch die Regierungen der Mitgliedsstaaten aufgefordert, Grundeinkommensmodelle zu prüfen.
Ein klarer Bezug darauf, dass Mindesteinkommen als individuelle Leistung zu gestalten sind, findet sich in den Erwägungsgründen J und X des Mindesteinkommensberichts. Zudem wird die Wichtigkeit gesellschaftlicher Teilhabe als Menschenrecht herausgehoben (vgl. dritter und vierter Anstrich zu Beginn des beschlossenen Berichts) und die damit verbundene Notwendigkeit eines angemessenen Einkommens sowie des Zugangs zu öffentlichen, qualitativ hochwertigen Infrastrukturen und Dienstleistungen betont (Erwägungsgrund O und Paragraph 18). Paragraph 35 geht sogar so weit, ein Mindesteinkommen als Grundrecht und Voraussetzung für persönliche Entfaltung und Teilhabe an demokratischen Gestaltungsprozessen zu bezeichnen. Die zur Finanzierung solcher Systeme notwendige finanzielle Umverteilung würde, so Erwägungsgrund Z und Paragraph 28, zur Bekämpfung sozialer Ungleichheiten und zur Gewährleistung von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit beitragen.
Auf die Frage, was armutsfest ist, wird klar auf eine Armutsgrenze von mindestens 60 Prozent des Median-Nettoeinkommens des jeweiligen Mitgliedsstaats verwiesen (Paragraph 15 und 29), also auf die Armutsrisikogrenze nach EU-Standard. Mitgliedsstaaten, deren Mindesteinkommenssysteme unterhalb dieser Armutsgrenze liegen, werden kritisiert und zur Korrektur ihrer Sozialsysteme ermahnt. Die Kommission soll bei ihrer Beurteilung nationaler Aktionspläne schlechte Praktiken in Mitgliedsstaaten ansprechen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten (Paragraph 40 und 41). Außerdem wird vom Europäischen Parlament ausdrücklich die Prüfung einer Gesetzesinitiative für eine unionsweite Festsetzung von Mindestlöhnen gefordert (Paragraph 12).
Auch wird zusätzlich zur o. g. Begründung für das Grundeinkommen in Paragraph 44 noch einmal explizit auf die Bedeutung verdeckter Armut aufmerksam gemacht (Paragraph 37). Die Mitgliedsstaaten werden aufgerufen, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zu verbessern, u .a. durch eine Vereinfachung von Verfahren sowie durch die Einführung wirksamer Maßnahmen gegen die mit dem Erhalt von Mindesteinkommen verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung. Dies ist besonders mit Blick auf die Nichtinanspruchnahme von Mindesteinkommen mit einer diskriminierenden und stigmatisierenden Bedürftigkeitsprüfung von enormer Bedeutung.
Schließlich wird auf das Verbot der Zwangsarbeit in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 29 und 105 (sechster Anstrich zu Beginn des Berichts) hingewiesen. Dieser Punkt ist vor dem Hintergrund eine wichtige Einlassung, dass repressive Transfersysteme – wie auch schon die erwähnte Bedürftigkeitsprüfung – im Gegensatz zu einem bedingungslosen Grundeinkommen immer verdeckte Armut erzeugen.
Fazit: Diese nunmehr enthaltenen Passagen im EP-Mindesteinkommensbeschluss zum Grundeinkommen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, die nicht zuletzt dem Engagement des österreichischen und deutschen Netzwerks Grundeinkommen und den Attac-Grundeinkommens-Gruppierungen beider Länder zu verdanken sind. Beide hatten sich in einem gemeinsamen Schreiben mit Kritikpunkten und Vorschlägen an die Mitglieder des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europäischen Parlament gewand. Offenbar fielen die Anmerkungen bei grundeinkommensaffinen Europaabgeordneten auf fruchtbaren Boden. Somit konnte der ursprüngliche Berichtsentwurf von Ilda Figueiredo, welcher weit hinter einige Erwartungen zurückfiel, in entscheidenden Punkten verbessert werden. Das heißt, dass die europäischen Grundeinkommensbewegungen sowohl die Europäische Kommission als auch die Regierungen der Mitgliedsstaaten mit den oben beschlossenen Forderungen politisch unter Druck setzen können. Zielgerichtete und seriöse Lobbyarbeit lohnt sich also!
Adeline Otto ist Mitglied im SprecherInnenkreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE und Mitglied der working group on Basic Income innerhalb der Partei der Europäischen Linken. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Europaabgeordneten in Brüssel. Von ihr liegen mehrere Veröffentlichungen zum Thema Grundeinkommen vor. Zuletzt erschien von ihr ein Beitrag im Buch Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten, das sie zusammen mit Ronald Blaschke und Norbert Schepers herausgab
Die Finanzierung kommt zum Schluss 19.02.10 | von Christoph Schwager |
Eine der am häufigsten gestellten und diskutierten Fragen im Zusammenhang mit dem Grundeinkommen ist die der Finanzierung oder gar der Finanzierbarkeit. Dabei hat diese Frage eigentlich nichts mit dem Grundeinkommen an sich zu tun, sondern nur mit seiner Realisierung.
Die wichtigen Aspekte beim Grundeinkommen sind die Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Lebensgestaltung, Zukunftsperspektive, Kreativität, Befreiung von Angst, Emanzipation, neue Begriffe von Arbeit und Leistung, neue Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Aufwertung von bisher nicht bezahlter Arbeit, Armutsbeseitigung, Vollbeschäftigungsgesellschaft ade, Möglichkeit der gesellschaftlichen Neugestaltung und etliches mehr.
Die Finanzierung ist demgegenüber eher ein technischer Aspekt, der zum Schluss drankommt. In der Finanzierung liegen aber die meisten Unterschiede zwischen den „Modellen“. Wenn man den Aspekt der Finanzierung außen vor ließe, gäbe es nur noch wenig Unterschiede und wir hätten eine viel breitere Gemeinsamkeit in der Grundeinkommensbewegung. Wir spalten ohne Not die Bewegung auf. Statt über Geld zu sprechen, sollten wir besser die zugrundeliegenden Werte aufdecken (z.B. wie steht’s mit dem Arbeitszwang? Welches Menschenbild?).
Wir lassen uns die Diskussion der Finanzierungsfrage aufzwingen und von den wichtigen Punkten ablenken. Wir lassen uns aufzwingen, in der gleichen Weise zu denken und zu argumentieren wie die Ökonomen, die das bisherige System immer passend gerechnet haben. Wir lassen uns ganz nebenbei aufzwingen, das Grundeinkommen mit allen möglichen sonstigen sozialen Aufgaben zu überfrachten, die dann gleich mit in die Rechnung eingehen und sie kompliziert machen. Wir lassen uns aufzwingen, eine Rechnung in Geld aufzumachen und irgendwelche astronomischen Beträge von 700 – 1.000 Milliarden Euro jährlich herzuzaubern, die bislang noch nicht existieren. Es entsteht der Eindruck, als sei das etwas ganz Besonderes, wenn ein Grundeinkommen „finanzierbar“ ist. Das ist Unsinn. Die Finanzierbarkeit ist grundsätzlich immer gegeben. Verwunderlich wäre nur das Gegenteil: wenn eine Rechnung nicht aufginge. Dann wüsste man nämlich, dass da ein Fehler drinstecken muss.
Lassen wir für den Moment eines Gedankenexperimentes mal das Geld beiseite und konzentrieren wir uns auf die realen Dinge, die von der Wirtschaft produziert, geleistet und verteilt werden – also die konkrete Wertschöpfung und nicht ihre monetäre Abstraktion. Beim bedingungslosen Grundeinkommen ist das Geldeinkommen ja auch nicht Selbstzweck, sondern es geht um die Teilhabe an den konkreten Dingen. Für das bedingungslose Grundeinkommen muss kein einziger Krümel zusätzlich produziert, kein einziger Handschlag zusätzlich geleistet werden.
Es geht einzig und allein um die Verteilung dessen, was ohnehin schon existiert. Ein Kuchen bleibt bekanntlich gleich groß, auch wenn er statt in große Stücke in mehrere kleine geschnitten wird. Egal also, welcher Anteil der realen Wertschöpfung bzw. des Volkseinkommens in die Verteilung einbezogen wird: er ist im Prinzip immer „finanzierbar“ = verteilbar, weil nur Dinge eingehen, die bereits existieren!
Die Debatte um die Finanzierbarkeit ist eine Gespensterdebatte. Bei dem Argument der (Nicht-)Finanzierbarkeit geht es in Wirklichkeit nicht um eine sachliche Möglichkeit oder Unmöglichkeit, sondern um den Willen oder Unwillen, um die Bereitschaft oder den Mangel an Bereitschaft – also um eine politische und nicht um eine wirtschaftliche Frage. Das Grundeinkommen kostet kein zusätzliches Geld, es kostet nur politischen Willen!
Verteilen heißt, dass unterm Strich diejenigen etwas abgeben, die viel haben. Das muss glasklar gesagt werden und hat auch nichts mit einer linken Position zu tun, sondern ist einfach nur sachlich: wenn keiner etwas abgibt, bleibt eben alles beim Alten. Die Diskussion muss geführt werden, ob wir das wollen. Und zu der sollten wir wieder zurückkehren.
Ich finde, die Diskussion wird auf einmal viel leichter und deutlicher, wenn der Ballast der Finanzierungsfrage abgeworfen wird. Eine Diskussion der Werte und Ziele.
Wenn wir es denn wollen, müssen wir es schließlich auch realisieren. Abgeben heißt, von seinem akkumulierten Reichtum und/oder von seinen Einkünften etwas abzugeben. Und das ist eben eine „Abgabe“, eine Steuer, ein Beitrag oder wie immer man das nennen will. Und dann brauchen wir die Rechenkünstler wieder, um ein geeignetes Steuersystem zu bauen, das unseren Vorgaben entspricht. Und wenn jemand noch weitere Aufgaben erfüllt sehen will, die nicht vom Grundeinkommen abgedeckt werden, so muss er eben noch eine andere Kampagne starten. Schließlich ist das Grundeinkommen nicht das Ende der gesellschaftlichen Gestaltung.
————————————————————————— Zum Autor: Christoph Schwager ist Sprecher der Initiative Grundeinkommen Lübeck und Mitglied des Netzwerk Grundeinkommen. Er ist parteilos.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5174 17. Wahlperiode 22. 03. 2011
Antrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Caren Lay, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das politische und staatliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland ist mit Artikel 1 des Grundgesetzes auf die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen auszurichten. Aus der Menschenwürde ergibt sich in Kombination mit dem Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 des Grundgesetzes das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dieses Grundrecht ist durch das Urteil des Verfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 bestätigt worden. Nach diesem Urteil ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar. Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist eine gesetzliche Regelung unvereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führt. Diese Konsequenz wird aber durch die Sanktionsregelungen in den Grundsicherungssystemen billigend in Kauf genommen. Die Sanktionsregelungen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier nicht als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sondern als Folge falschen individuellen Verhaltens. Das Sanktionsrecht verbreitet Angst und Existenznot unter den Leistungsberechtigten der Grundsicherungssysteme. Es untergräbt ihre Würde, indem sie zu Objekten der staatlichen Bürokratien degradiert werden. Zugleich macht das Sanktionsrecht die Leistungsberechtigten gegenüber den Zumutungen ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse wehrlos. Die Politik fördert auf diese Weise menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und trägt maßgeblich zu der Ausweitung des Niedriglohnsektors bei. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Begründung einer sanktionsfreien Mindestsicherung mit folgendem Kernpunkt vorzulegen: 1. In der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden sämtliche Sanktionen und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die Leistungseinschränkungen abgeschafft. Ein Unterschreiten des menschenwürdigen Existenzminimums aufgrund der Grundsätze des Forderns bzw. aufgrund von Sanktionen oder Leistungseinschränkungen wird gesetzlich ausgeschlossen. Die Grundsätze des Forderns rechtfertigen keinerlei Versagen der berechtigung bzw. der Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Diesem Grundsatz entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben. 2. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes müssen Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II bzw. SGB XII eine aufschiebende Wirkung entfalten. 3. Es liegt in der Verantwortung des Staates, Rahmenbedingungen für ausreichend gute, Existenz sichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegen zu wirken. Berlin, den 22. März 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung 1. Sanktionen bedeuten eine verfassungswidrige Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums. Mit Urteil vom 9. 2. 2010, - 1 BvL 1/09 - (NZS 2010, 270 ff.) begründet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Anspruch auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit expliziter Bezugnahme auf die Menschenwürde. An die bekannte Formel - „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Artikel 1 Abs.1GG in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG“ - schließt sich der folgende Satz an: „Artikel 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch“ (BVerfG, a.a.O., Seite 274). Im folgenden Absatz leitet das Bundesverfassungsgericht allein aus Artikel 1 Abs. 1 GG einen Leistungsanspruch aus der Schutzpflicht des Staates her, da „sie [..die Würde jedes individuellen Menschen..] in Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann“. Zudem muss der Leistungsanspruch so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfG a.a.O.). Nach der Rechtsprechung lässt sich daher festhalten, dass Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG auch Schutz vor materieller Not begründet. Für die Sanktionen fehlt es damit aber an einer Legitimierung durch das Grundgesetz. Für bisherige Versuche Sanktionen zu begründen, verbleibt kein Raum mehr. Wenn die Gewährleistung eines Existenzminimums Teil der Menschenwürdegarantie und der daraus folgenden Schutzpflicht des Staates ist, dann gilt dies in der entwickelten Würdedogmatik absolut. Die Menschenwürde ist nicht abwägungsfähig mit anderen Grundrechten und sonstigem Verfassungsrecht (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 15.02.2006, - 1 BvR 357/05 – (NJW 2006, 751 ff.); BVerfG, Beschluss vom 14.12.2004, - 2 BvR 1249/04 – (NJW 2005, 656 ff.)). Freilich lässt sich aus der Gewährleistung des Existenzminimums als Teil der Menschenwürdegarantie keine konkrete Höhe des tatsächlich durch den Sozialstaat zu leistenden Betrags ableiten (vgl. Wallerath: Zur Dogmatik eines Rechts auf Sicherung des Existenzminimums, JZ 2008, Seite 162). Das BVerfG trennt daher folgerichtig Anspruchsgrund und Anspruchshöhe und weist letztere dem Gestaltungsauftrag nach Artikel 20 Abs. 1 GG zu. Zwangslos ergibt sich daraus, dass jeder Versuch, das so gefundene und auf nachprüfbarer sachlicher Grundlage ermittelte Existenzminimum, welches nach Ausführungen des BVerfG auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfassen muss, in irgendeiner Form zu unterschreiten, unmittelbar in eine Verletzung des Anspruchgrundes umschlägt: Ein „bisschen Menschenwürde“ gibt es nicht. Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist daher eine gesetzliche Regelung unvereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führt. Diese Konsequenz wird aber durch die Sanktionsregelungen bzw. Leistungseinschränkungen im SGB II bzw. im SGB XII billigend in Kauf genommen.
2. Die Sanktionen sind Ausdruck einer verfehlten Aktivierungsideologie Die Sanktionsregelungen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier nicht mehr als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sondern als Folge individuellen Verhaltens. Die Sanktionen verstärken die Existenznot bei den Leistungsberechtigten. Sie untergraben ihre Würde, machen sie zu Objekten der staatlichen Bürokratie und gegenüber den Zumutungen ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse wehrlos. Die Politik fördert auf diese Weise menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und trägt erheblich zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors bei. 3. Die Sanktionen nehmen soziale Verelendung in Kauf und grenzen aus In der Sanktionspraxis geht es um die Bestrafung von Menschen, die anerkannt leistungsberechtigt sind und denen die zuständige Behörde ein Fehlverhalten – Verstoß gegen Meldeauflagen, Vorgaben der Eingliederungsvereinbarung oder Ablehnung einer zumutbarer Arbeit oder Maßnahme - vorwirft. Nur in wenigen Fällen ist die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit der Grund der Sanktion (Bundestagsdrucksache 17/1837, S. 3). Die Sanktionsquote unter den arbeitslosen SGB-IIBerechtigten lag im Januar 2009 bei 3,7%, bei arbeitslosen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren bei fast 10%. Gerade bei diesen jüngeren Leistungsberechtigten wird nicht nur häufiger, sondern auch deutlich drastischer sanktioniert: Bei über einem Drittel der 250.000 in einem Jahr sanktionierten jungen Leistungsbeziehenden wurden 100% und mehr des Regelleistungsbedarfes gekürzt (Zeitraum: April 2008 bis März 2009, vgl. Bundestagsdrucksache 16/13991, S.17f.). Selbst Schwangere sind vor Sanktionen nicht geschützt. Über die Auswirkungen der Sanktionen auf die Lebenslagen und die Verhaltensweisen der betroffenen Menschen gibt es nur wenige Informationen. Nach den verfügbaren Erkenntnissen haben Sanktionierte nur in einem geringen Umfang die Möglichkeit die finanziellen Einbußen durch alternative Einkommensquellen zu überbrücken. Soziale Verelendung ist daher ist Folge: Diese zeigt sich beispielswiese in einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen - insbesondere aufgrund psychischer Belastungen - und einem spürbaren Anstieg der Wohnungslosigkeit. Insbesondere bei den Unter-25 jährigen wird die Zunahme der Wohnungslosigkeit in einen ursächlichen Zusammenhang mit den Hartz IV Regelungen gebracht (BAG Wohnungslosenhilfe, Pressemitteilung vom 28.1.2008). Übereinstimmend dokumentieren Berichte, dass Sanktionen die Betroffenen in einer äußerst unproduktiven Art und Weise „aktivieren“: Die Sanktion ziehe einen „Überlebenskampf“ nach sich, der Zeit und Energie vollständig binde. Viele, insbesondere junge Erwerbslose, brechen ihren Kontakt zu den zuständigen Behörden ab, wenn sie keine Leistungen mehr bekommen. Damit verschwinden diese Personen sowohl aus der Statistik als auch den öffentlichen Unterstützungssystemen. Der Ausschluss aus dem Leistungssystem erscheint dann zynischerweise statistisch sogar als Erfolg (Anne Ames: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II, NDV 3/2100, S. 11ff.; Susanne Götz u.a.: Sanktionen im SGB II. Unter dem Existenzminimum, IAB Kurzbericht 10/2010; Berliner Kampagne gegen Hartz IV: Wer nicht spurt, kriegt kein Geld, Sanktionen gegen Hartz-IVBeziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin 2008). 4. Widerspruch und Anfechtungsklage u.a. gegen Sanktionsbescheide haben im SGB II keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidungen der Verwaltung entfalten unmittelbare Wirkung. Vor dem Hintergrund der existenziellen Bedeutung der Grundsicherung für die Leistungsberechtigten ist das gesetzlich angeordnete Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen nicht zu rechtfertigen und muss korrigiert werden.
24.03.2011 Weg mit den Sanktionen im SGB II und XII! Vorhandene Erwerbsarbeit durch Arbeitszeitverkürzung gerechter verteilen!
Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE BT-Drs. 17/5174 "Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen"
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind und dass das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum für Hilfebedürftige dem Grunde nach unverfügbar ist. Dieses Urteil ging zurück auf eine Klage von Thomas Kallay. Nur wenige Tage nach dem Urteil drohte das zuständige Jobcenter Frau Kallay unter windigen Vorwänden eine 100-prozentige Sanktion an. 100-prozentige Sanktion meint den kompletten Entzug der Hartz-IV-Leistung.
(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Unglaublich!)
Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Da macht ein Erwerbsloser von seinen rechtsstaatlichen Rechten Gebrauch, klagt, bekommt Recht, aber kurz darauf droht seiner Frau der komplette Entzug des ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsatzes. Hier deutet sich doch an, dass Sanktionen disziplinierend eingesetzt werden und die Wehrhaftigkeit von Betroffenen untergraben sollen. Deswegen gehören sie abgeschafft.
(Beifall bei der LINKEN)
Zum Glück kannte die Familie einige Abgeordnete. Als es Nachfragen aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen gab, wurde diese Androhung auch zurückgezogen. Doch nicht jeder, der von Sanktionen betroffen ist, hat dieses Glück. Jährlich werden mehr als 700 000 Sanktionen verhängt. Eine Sanktion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die ohnehin niedrigen Regelleistungen gekürzt werden. Die Wirkung dieser Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu Existenzangst, ja, zu richtiger existenzieller Not. Um das noch einmal zu verdeutlichen: Jeden Monat sind im Durchschnitt 12 000 Menschen vom kompletten Entzug der Hartz-IV-Leistungen betroffen. Ja, selbst Schwangere werden mit dem kompletten Entzug der Leistungen bedroht, wenn sie nicht jeden 1-Euro-Job, nicht jedes Jobangebot annehmen.
(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Zumutbar!)
Die Betroffenen werden durch diese Sanktionsmöglichkeit wehrlos gegenüber ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine Frau in einem Bewerbungsgespräch nur kritisch die Höhe des angebotenen Lohnes, der übrigens sehr niedrig war, hinterfragt hat. Daraufhin ist sie nicht eingestellt worden. Es wurde ein Vermerk angefertigt, dass dort kritisch nachgefragt worden ist, und ihre Unterlagen wurden mit diesem Vermerk an die Bundesagentur zurückgeschickt.
Ihr wurde sofort der Regelsatz gekürzt mit dem Hinweis darauf, dass sei ein Fall von fehlender Mitwirkung. Hinzu kommen enorm hohe Fehlerquoten. 37 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen sind in Gänze stattgegeben worden. Das heißt, dass diesen Leuten nachweislich zu Unrecht das Existenzminimum vorenthalten wurde. Ich möchte Sie einmal erleben, wenn Ihnen über Monate hinweg die Diäten einfach nicht überwiesen werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Hier reden wir über Menschen, die wirklich kaum ein finanzielles Polster haben.
(Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich würde Sie da auch einmal gerne sehen wollen, Frau Kipping!)
Das zentrale Argument der schwarz-gelben Bundesregierung lautet ‑ Zitat ‑:
"Sanktionen dienen dazu, die Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen …"
Schauen wir uns doch einmal das Verhältnis von offenen Stellen zu Erwerbslosen an. Wenn wir die offiziellen Statistiken betrachten und nur die offensichtlichsten Tricks bei der Berechnung von Arbeitslosen herausnehmen, erhalten wir folgendes Ergebnis: Auf eine offene Stelle kommen zehn Erwerbslose. Egal, wie sehr sie sich bemühen, müssen von diesen zehn also neun leer ausgehen. Das ist nüchterne Mathematik. Das heißt: Das Problem ist nicht die angebliche Arbeitsunwilligkeit; das Problem ist, dass es diese Gesellschaft nicht schafft, die vorhandene Erwerbsarbeit gerecht zu verteilen, zum Beispiel durch Arbeitszeitverkürzung.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Linke fordert deswegen: Weg mit den Sanktionen. Wir fordern, die vorhandene Erwerbsarbeit durch Arbeitszeitverkürzung gerechter zu verteilen. Ja, wir lehnen Zwang zur Arbeit genauso ab wie Erwerbslosigkeit wider Willen; denn beides widerspricht unserem Verständnis von einer freiheitlichen und einer humanistischen Gesellschaft. Insofern möchte ich mit dem Zitat des Humanisten Erich Fromm enden. Er sagte, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft „von Nutzen ist“. So weit der Humanist Erich Fromm. Vielen Dank.